Grab und Bestattung

Grabarten

Neuer Friedhof Warnemünde: Veröffentlichte Grabarten, Pflegeunterschiede und wichtige Fragen vor einer Auswahl.

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Bestattungs- und Grabformen auf Neuer Friedhof Warnemünde

Der aktive Friedhof besitzt Erd- und Urnenbereiche. Die Stadt klärt, welche Grabstellen aktuell vergeben werden, welche Pflegepflicht besteht und wie lange das Nutzungsrecht läuft. Der frühere Alte Friedhof im Stephan-Jantzen-Park ist dafür keine Alternative.

Unterschiede richtig einordnen

Bei Neuer Friedhof Warnemünde sollte nicht allein die Bezeichnung einer Grabform die Entscheidung bestimmen. Wahl- und Reihengräber können sich bei Nutzungsdauer, Verlängerung, Lagewahl und Zahl möglicher Beisetzungen unterscheiden. Urnenangebote benötigen meist weniger Fläche, sind aber nicht automatisch pflegefrei. Gemeinschafts-, Baum-, Rasen- oder betreute Anlagen können eigene Regeln für Schmuck und Bepflanzung haben.

Fragen für das Gespräch mit der Verwaltung

Erkundigen Sie sich bei Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen nach aktuell verfügbaren Formen, Gebühren, Ruhe- und Nutzungszeiten, Verlängerungsmöglichkeiten, zulässigen Grabmalen und dem enthaltenen Pflegeumfang. Fragen Sie auch, ob das gewünschte Angebot in einem bestimmten Teil der Anlage liegt, wie viele Beisetzungen möglich sind und welche Pflichten während der Nutzungszeit entstehen.

Kontakt zu Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen: 0381 381-8529.

Lage und späterer Besuch

Die Besucheradresse von Neuer Friedhof Warnemünde ist Parkstraße 50, 18119 Rostock-Warnemünde.

Der Besucherzugang liegt an der Parkstraße. Für eine Trauerfeier die Feierhalle Parkstraße 50 als Ziel verwenden; ein weiterer öffentlicher Zugang ist hier nicht beschrieben.

Wenn die Lage innerhalb der Anlage für regelmäßige Besuche wichtig ist, lassen Sie sich Abteilung und Zugang vor der Auswahl zeigen. Der Friedhofsplan enthält 4 Orientierungspunkte, darunter Friedhofskapelle, Warnemünde Friedhof, WC 1; die konkrete Vergabe einer Grabstelle erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.