Vor der Suche zusammentragen
Notieren Sie für eine Suche auf Neuer Friedhof Warnemünde den vollständigen Namen, mögliche Schreibvarianten, Geburts- und Sterbejahr sowie einen ungefähren Bestattungszeitraum. Ergänzen Sie vorhandene Angaben zu Abteilung, Reihe und Grabnummer. Auch ein früherer Wohnort oder der Name eines gemeinsam bestatteten Angehörigen kann die Zuordnung erleichtern.
Von der Grabangabe zum Weg
Übertragen Sie die erhaltene Abteilung, Reihe und Nummer auf den Friedhofsplan. Für Neuer Friedhof Warnemünde zeigt die interaktive Karte 4 Orientierungspunkte, darunter Friedhofskapelle, Warnemünde Friedhof, WC 1. Wählen Sie danach über Adresse und Anfahrt den passenden Zugang. Einzelne Gräber sollten Sie nicht allein anhand einer ungefähren Erinnerung an Wege oder Nachbargrabmale suchen.
Ausgewählte Grabstätten
Unter Bedeutende Grabstätten finden Sie ausgewählte Biografien, darunter Arthur Neumann. Die Auswahl ersetzt nicht die personenbezogene Auskunft von Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, wenn Sie nach einer anderen Grabstätte suchen.
Vor Ort respektvoll suchen
Bleiben Sie auf den zulässigen Wegen von Neuer Friedhof Warnemünde und vermeiden Sie es, Grabflächen zu betreten. Wenn die Grabangabe vor Ort nicht eindeutig weiterhilft, notieren Sie Abteilung und nahe Orientierungspunkte und fragen Sie erneut bei Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen, statt Gegenstände an anderen Grabstätten zu versetzen oder Bepflanzungen zu berühren.
Zuständige Stelle
Für Neuer Friedhof Warnemünde ist Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen zuständig.
Kontakt zu Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen: 0381 381-8529.
Nennen Sie Neuer Friedhof Warnemünde ausdrücklich, denn Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen kann mehrere Anlagen betreuen. Schreiben Sie außerdem, ob Sie nur die Grabangabe oder zusätzlich einen geeigneten Zugang benötigen.